Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Als oberstes Gebot gilt die Verkehrssicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Kraftfahrer von Berufs wegen die Vorgaben des Gesetzgebers befolgen.

» Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, kurz BKrFQG, regelt die Anforderungen an den Fahrerberuf neu.

Personen, die ihren Führerschein gewerblich nutzen möchten, weil sie im Güterverkehr oder Personenverkehr tätig sind, benötigen in Zukunft einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis. 

Der Befähigungsnachweis für qualifizierte EU-Berufskraftfahrer wird als Kennzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Die Weiterbildungspflicht

Die gesetzliche Pflichtweiterbildung ist in der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) festgeschrieben. Fahrer müssen innerhalb von 5 Jahren den Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung erbringen.

» Der Nachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Über einen Fahrerqualifizierungsnachweis für die gewerbliche Nutzung verfügen müssen: 

 

- Bis 10.09.2013 alle Busfahrer

- Bis 10.09.2014 alle Lkw-Fahrer

 

Friday the 3rd.