Fahrschulbetriebswirtschaft („BWL für Fahrschulerlaubnis”)
Ziel des Seminars
Wer eine Fahrschulerlaubnis beantragt, muss nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG einen mindestens 70 Stunden dauernden Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft nachweisen. Mit der Absolvierung des Seminars wird diese Voraussetzung erfüllt.
Voraussetzungen
Fahrlehrer Klasse BE mit hauptberuflicher Praxis. Zur Erteilung der Fahrschulerlaubnis sind mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit vorgeschrieben. Das Seminar selbst kann jedoch früher besucht werden.
Ablauf
Das Seminar umfasst entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG mindestens 70 Unterrichtsstunden.
Der Unterricht beginnt Montag bis Freitag täglich um 8.30 Uhr und endet in der Regel um 16.30 Uhr.
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